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Wohnriester, so die umgangssprachliche Bezeichnung für das im Beamtendeutsch so wohlklingende “Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge” wird bislang nicht von der Bevölkerung so akzeptiert, wie es die Politik erwartet hat. Eventuell mag einer der Gründe hierfür sein, das viele zwar den Begriff Riester Rente und das damit verbundene Sparpaket kennen, jedoch noch nichts von Wohnriester gehört haben, beziehungsweise Riester-Rente und Wohnriester gleichsetzen. Dabei hat Wohnriester einige Vorteile gegenüber der herkömmlichen Riester-Rente.
Zuerst jedoch soll der Unterschied der beiden Formen der Altersvorsorge herausgestellt werden. Die Riester-Rente ist, wie es der Name schon sagt, eine Rentenform, die über einen gewissen Zeitraum angespart wird und dann ausgezahlt wird. Wohnriester kann hingegen sofort für den Kauf oder Neubau einer Immobilie, die man selbst nutzt, eingesetzt werden oder um den Zeitraum zur Tilgung einer aufgenommenen Hypothek zu verkürzen. Ziel soll es sein, im Alter ein mietfreies Wohnen zu ermöglichen. Das heißt, man muss keine zusätzlichen Sparmöglichkeiten mehr ausschöpfen.
Anspruch auf Wohnriester haben in der gesetzlichen Rentenversicherung oder landwirtschaftlich Pflichtversicherte, Beamte, Arbeitssuchende ohne Bedürftigkeit und Erziehende in den Elternzeiten. Zusätzlich können auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen vom Wohnriestern profitieren. Man kann bis zu 154 Euro Zulage im Jahr vom Staat erhalten, wenn man mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens als Wohnriester anlegt. Zusätzlich erhält man für jedes Kind noch einmal 185 Euro. Für Kinder, die ab dem Jahr 2009 geboren wurden, sind es bereits 300 Euro. Allerdings werden auf die angesparten Beträge dann auch Steuern fällig. Wobei zur Tilgung der Steuerschuld zwei Möglichkeiten bestehen. Bei der ersten Möglichkeit zahlt der Rentner ab Eintritt der Rente bis zum 85 Lebensjahr eine monatliche Rate ab. Da das Höchstalter feststeht, lohnt es sich deswegen das Renteneintrittsalter so spät wie möglich zu setzen. Die zweite Möglichkeit ist, dass man de gesamte Steuerlast in einem Betrag begleicht. Auf diese Variante wird vom Finanzamt ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Das bedeutet, dass man nur noch 70 Prozent der ursprünglichen Steuern zahlen muss.
2 Comments
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Ich finde das das Thema sehr Interessant vorallem aber auch sehr Wichtig ! und hoffe in zukunft mehr hier lesen zu können
Ein toller Blog