Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht


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Auch vom süßesten Tier geht eine Gefahr aus, die abgesichert werden  sollte. Ob zum Beispiel Pferd oder Hund: Für alle Schäden die die  Haltung eines Tieres nach sich zieht steht man als Halter gerade.  Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung greift also die  gesetzliche Haftpflicht, die zum Ersatz aller Schäden an Sachen oder  Personen verpflichtet. Um eventuelle Schäden abzusichern gibt es die  Tierhalterhaftpflichtversicherung. Bis zu festgelegten Grenzen (meist  mehrerer Millionen Euro) entschädigt diese im Schadensfall.

Schon der Biss eines kleinen Hundes beispielsweise kann erhebliche  Schäden verursachen – beispielsweise durch Infektionen der Wunde und  daraus resultierende Folgeschäden. Es muss jedoch nicht immer der Biss  sein, durch den Schäden entstehen können. Auch ein über die Straße  laufendes Pferd, das folglich einen Verkehrsunfall verursacht wäre ein  klassisches Beispiel. Auch in solch einem Fall können nicht nur Sach-  sondern sogar Personenschäden entstehen. Der Gesamtschaden geht in  solchen Fällen dann oft in die Millionen, wenn eine Person danach  arbeitsunfähig ist.

Prüfen Sie vor Abschluss jedoch verschiedene Angebote. Denn auch in  diesem Bereich sind teilweise deutliche Preisunterschiede zu beobachten.





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