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Auch vom süßesten Tier geht eine Gefahr aus, die abgesichert werden sollte. Ob zum Beispiel Pferd oder Hund: Für alle Schäden die die Haltung eines Tieres nach sich zieht steht man als Halter gerade. Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung greift also die gesetzliche Haftpflicht, die zum Ersatz aller Schäden an Sachen oder Personen verpflichtet. Um eventuelle Schäden abzusichern gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Bis zu festgelegten Grenzen (meist mehrerer Millionen Euro) entschädigt diese im Schadensfall.
Schon der Biss eines kleinen Hundes beispielsweise kann erhebliche Schäden verursachen – beispielsweise durch Infektionen der Wunde und daraus resultierende Folgeschäden. Es muss jedoch nicht immer der Biss sein, durch den Schäden entstehen können. Auch ein über die Straße laufendes Pferd, das folglich einen Verkehrsunfall verursacht wäre ein klassisches Beispiel. Auch in solch einem Fall können nicht nur Sach- sondern sogar Personenschäden entstehen. Der Gesamtschaden geht in solchen Fällen dann oft in die Millionen, wenn eine Person danach arbeitsunfähig ist.
Prüfen Sie vor Abschluss jedoch verschiedene Angebote. Denn auch in diesem Bereich sind teilweise deutliche Preisunterschiede zu beobachten.
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