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Vorsorgeversicherungen



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  • Die günstigste Zahnzusatzversicherung vom Testsieger

    Dass eine Zahnzusatzversicherung in der heutigen Zeit sehr wichtig sein kann, wird jeder wissen, der bei dem Zahnarzt immer wieder eine hohe Eigenleistung zahlen muss. Damit diese Kosten ausgeschlossen werden können, sollten die Menschen, die bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die Zahnzusatzversicherung abschließen.

    Da von den Kassen nur geringe Kosten übernommen werden, bei manchen Behandlungen diese auch gar nicht getragen werden, sollte jeder einen Versicherungsschutz für sich und seine Zähne nutzen. Da dieses auch viele Menschen machen, sind viele Versicherungsgesellschaften auf dem Markt, die sich in den Kosten und auch in den Leistungen sehr stark unterscheiden. Wer den besten Versicherungsschutz nutzen möchte, der entscheidet sich für die Zahnzusatzversicherung Testsieger.  

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  • Krankenzusatzversicherung

    Das Problem der gesetzlichen Krankenversicherung ist kein unbekanntes: Nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung steigen die Kosten für medizinische Behandlungen, wogegen die Zahl der Beitragszahler eher zurückgeht. Die Folge davon sind nicht nur die Praxisgebühr und gegebenenfalls erhobene Zusatzbeiträge sondern vor allem auch schrumpfende Leistungskataloge der Krankenversicherer. Zudem müssen sich Kassenpatienten bei vielen Leistungen finanziell beteiligen – z.B. bei nötigem Zahnersatz oder einem Krankenhausaufenthalten. Kassen übernehmen zudem derzeit oft nur die nötigsten Leistungen. Alle Behandlungen die über das Maß der Kassen hinaus gehen muss der Versicherte privat zahlen.

    Um immer schlechteren Leistungen und Zuzahlung entgegenzuwirken kann man sich mit einer Krankenzusatzversicherung absichern. Solche Versicherungen decken beispielsweise fehlende Leistungen im zahnärztlichen Bereich ab. Beispielsweise werden gegen einen monatlichen Betrag alle anfallenden Kosten für Zahnersatz (z.B. für Inlays oder Onlays) übernommen. Egal wie viel die eigene Krankenkasse zahlt – die Differenz trägt die private Zusatzversicherung.

    Wie auch bei anderen Versicherungen sollte man sich die verschiedenen Angebote der Versicherer genau ansehen. Bei privaten Krankenzusatzversicherungen ist das Angebot an Leistungen enorm umfangreich. Zudem lassen sich häufig verschiedene Leistungen in einem Paket zusammenfassen und somit effektiv zusammenstellen. Ein Vergleich lohnt auch hier auf jeden Fall.  

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  • Private Krankenversicherung

    Bestimmte Berufsgruppen und Angestellte, deren Bruttogehalt über der sog. „Beitragsbemessungsgrenze“ liegt, unterliegen in Deutschland nicht der gesetzlichen Krankenversicherung sondern dürfen eine private Krankenversicherung nutzen. Der große Unterschied dieser Versicherungen liegt darin, dass private Versicherungen nicht pauschal („gleicher Beitragssatz für alle“), sondern nach dem jeweiligen Risiko versichern. So lässt sich vor allem für junge Kunden, aber meist auch für Angestellte mittleren Alters deutlich an Beitrag sparen. Für privat abgesicherte Kunden sind zudem nicht nur die Beiträge wesentlich niedriger als bei der gesetzlichen Versicherung, auch die Leistungen sind im Regelfall um einiges umfangreicher.

    Dadurch, dass sich der Beitrag wie bereits beschrieben nach dem Risiko der Versicherung richtet kann dieser demzufolge auch steigen – beispielsweise mit zunehmendem Alter der versicherten Person. Die meisten Anbieter zeichnen sich mittlerweile allerdings durch eine relativ zuverlässige Preisstabilität aus, sodass diese Preisanpassungen vergleichsweise moderat vonstatten gehen.

    Dennoch sollte man sich vor dem Abschluss um einen umfangreichen Preisvergleich bemühen, da auch im Bereich der privaten Krankenversicherung deutliche Preis- und auch Leistungsunterschiede bestehen.  

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  • Unfallversicherung

    Eine Unfallversicherung sichert gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Bei Abschluss wird eine so genannte Invaliditätsleistung festgelegt, die bei Vollinvalidität komplett ausgezahlt wird (ggf. ein vielfaches davon). Auch bei „kleineren“ Unfällen wird davon ein Teil fällig, denn aufgrund der Gliedertaxe können Ärzte bei bleibenden Schäden prozentual genau festlegen, mit wie viel Prozent ein Schaden einzustufen ist. Demzufolge können dann Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

    Als Nebenleistungen können je nach speziellem Vertrag beispielsweise Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeldzahlungen oder auch die Übernahme von Bergungskosten nach Unfällen vereinbart werden. Nicht zuletzt sind oft auch kosmetische Operationen bis zu festgelegten Grenzen mit versichert.

    Zwar gehören Unfallversicherungen nicht zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, haben aber durchaus ihren Sinn. Denn für einige Personengruppen ist das Unfallrisiko vergleichsweise hoch. So sind Kinder aufgrund ihrer Lebhaftigkeit und Risikobereitschaft recht oft von Unfällen betroffen. In Extremfällen können diese dann Folgen für das restliche Leben haben. Auch körperlich aktive Rentner sollten gegebenenfalls über den Abschluss einer Unfallversicherung nachdenken, da auch für sie das Unfallrisiko steigt.

    Aufgrund der vielfältigen Ausstattungsmerkmale und sehr unterschiedlicher Beitragsgestaltung der einzelnen Anbieter sollte man auch bei Unfallversicherungen sorgfältig vergleichen, bevor man sich zum Abschluss entscheidet.  

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  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Im Falle einer Berufunfähigkeit – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit – sind alle ab dem 01.01.1961 geborenen Bürger nur noch sehr begrenzt geschützt. Trotz der dann greifenden so genannten Erwerbsminderungsrente wird man dann praktisch zum Sozialfall. Und in Zeiten immer stärker werdenden Erfolgsdrucks nehmen statistisch gesehen krankheitsbedingte Ausfälle im Beruf zu. Auch junge Menschen sind davon immer häufiger betroffen.

    Um sich für den Fall einer drohenden Berufsunfähigkeit zu schützen gibt es so genannte Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Versicherungsnehmer legt bei Abschluss der Versicherung einen Zeitraum fest, für den er sich absichern möchte – im Regelfall die verbleibende Zeit bis zum vermutlichen Renteneintritt. Des weiteren wird eine monatliche Rente vereinbart, die im Falle einer Berufsunfähigkeit von der Versicherung gezahlt wird. Je nach vereinbarten Zeitraum, Höhe der Rente und Beruf des Kunden errechnet sich daraus ein individueller monatlicher Versicherungsbeitrag. Je nach Versicherer kann es auch hier erhebliche Unterschiede in der Preisgestaltung geben, was einen vergleich äußerst wichtig macht.

    Allerdings sollte auch das „Kleingedruckte“ beachtet werden: Vor allem bei sehr günstigen Anbietern findet sich oft ein Passus der so genannten „abstrakten Verweisung“. Der besagt, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen muss, wenn der eigentlich Berufsunfähige andere Berufe ausführen könnte, die seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Diese Klausel zu akzeptieren wäre ein erheblicher Nachteil für den Versicherten.  

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