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Altersvorsorge



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  • Wohnriester - Mit der Riester Rente zum Eigenheim

    Wohnriester, so die umgangssprachliche Bezeichnung für das im Beamtendeutsch so wohlklingende "Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge" wird bislang nicht von der Bevölkerung so akzeptiert, wie es die Politik erwartet hat. Eventuell mag einer der Gründe hierfür sein, das viele zwar den Begriff Riester Rente und das damit verbundene Sparpaket kennen, jedoch noch nichts von Wohnriester gehört haben, beziehungsweise Riester-Rente und Wohnriester gleichsetzen. Dabei hat Wohnriester einige Vorteile gegenüber der herkömmlichen Riester-Rente.

    Zuerst jedoch soll der Unterschied der beiden Formen der Altersvorsorge herausgestellt werden. Die Riester-Rente ist, wie es der Name schon sagt, eine Rentenform, die über einen gewissen Zeitraum angespart wird und dann ausgezahlt wird. Wohnriester kann hingegen sofort für den Kauf oder Neubau einer Immobilie, die man selbst nutzt, eingesetzt werden oder um den Zeitraum zur Tilgung einer aufgenommenen Hypothek zu verkürzen. Ziel soll es sein, im Alter ein mietfreies Wohnen zu ermöglichen. Das heißt, man muss keine zusätzlichen Sparmöglichkeiten mehr ausschöpfen.  

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  • Lebensversicherung

    Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt sichern Lebensversicherungen das Leben einer Person finanziell ab. Im Fall der Fälle wird also eine bei Abschluss vereinbarte Versicherungssumme fällig, die sofort einer im Vertrag begüstigten Person zukommt. Lebensversicherungen sind vor allem dann sehr sinnvoll, wenn in einer Familie lediglich ein Hauptverdiener vorhanden ist und der Ehegatte ein relativ geringes oder sogar gar kein eigenes Einkommen besitzt. Verstirbt in solch einem Fall der Hauptverdiener dann sinkt der Lebensstandard der ganzen Familie plötzlich extrem stark. Eine Lebensversicherung würde in diesem Fall einen finanziellen Ausgleich schaffen oder zumindest ein finanzielles Polster für eine gewissen Zeitraum ermöglichen.

    Zwingend notwendig werden Lebensversicherungen beispielsweise dann, wenn es in einer Konstellation wie eben beschrieben finanzielle Verpflichtungen gibt. Nimmt eine Familie mit nur einem Hauptverdiener z.B. ein Darlehen für eine Immobilie auf, dann wird eine Bank im Regelfall immer dringend zum Abschluss einer Lebensversicherung raten – und das nicht nur im eigenen Interesse. Denn vor allem für die Familie wäre es eine Katastrophe nicht nur ein Familienmitglied sondern zudem noch das eigene zu Hause zu verlieren. Zumindest der Verlust des Eigenheims lässt sich mit einer Lebensversicherung effektiv vermeiden. Auch hier lohnt ein Vergleich.  

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  • Rentenversicherung

    Die ursprüngliche Form der privaten Altersvorsorge ist die klassische Rentenversicherung. Sie ist im Prinzip nicht anderes als ein Sparplan bis zu einem selbst festgelegten Zeitpunkt. Im Regelfall ist das das Renteneintrittsalter des Versicherungsnehmers. Zu diesem Zeitpunkt kann dann – je nach Wunsch – eine komplette Kapitalauszahlung erfolgen oder eine monatliche Zusatzrente gewählt werden. Im Gegensatz zu den verschiedenen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie beispielsweise die Riesterrente bestehen bei der privaten Rentenversicherung keinerlei Bedingungen bezüglich der Kapitalauszahlung. Nur deshalb ist eine komplette Auszahlung des Geldes möglich. Im Gegenzug verzichtet der Vertragsinhaber allerdings auch auf staatliche Zulagen. Lediglich ein steuerlicher Vorteil kann genutzt werden, da das Finanzamt alle Einzahlungen steuermindernd anerkennt.

    Private Rentenversicherungen können sowohl komplett sicher und festverzinslich oder auch fondsgebunden gestaltet werden. Wobei bei ersterer Variante ein fest kalkulierbarer Ertrag möglich ist, bieten fondgebundene Varianten wesentlich höhere Renditechancen. Für welche Variante man sich letztlich entscheiden sollte hängt sicher nicht zuletzt davon ab, welche weiteren Altersvorsorgeprodukte man nutzt und was für ein Anlegertyp man ist.

    Wie bei Versicherungen generell gilt: Nutzen Sie Produktvergleiche. Denn nicht zuletzt aufgrund der im Regelfall recht langen Laufzeiten privater Rentenversicherungen bestehen teilweise enorme Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.  

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  • Riester Rente

    Die seit mittlerweile 2000 eingeführte Riester Rente soll die private Altersvorsorge fördern und einer drohende Altersarmut entgegenwirken. Dazu wurde damals die Förderung von Sparverträgen fürs Alter beschlossen. Kunden, die sich für einen Riestervertrag entscheiden erhalten demnach eine Zulage vom Finanzamt, die sich folgendermaßen gestaltet: Pro Jahr beträgt die so genannte Grundzulage 154,- €. Pro Kind (ab 2008 geboren) des Vertragsinhabers werden jedoch 300,- € zusätzlich vom Finanzamt eingezahlt. Ist ein Kunde am 01.01. des Jahres in dem er den Riestervertrag abschließt noch nicht 25 Jahre alt, dann kommen noch einmal pauschal 200,- € „Berufseinsteigerbonus“ hinzu.

    In den ersten Jahren haben sich vor allem Versicherungen auf das Angebot von Riesterverträgen spezialisiert. Mittlerweile ist jedoch auch die Anlage in Bausparverträgen und sogar Fondssparplänen gängig. Die jeweiligen Anbieter müssen dabei garantieren, dass alle eingezahlten Beträge – sowohl des Kunden als auch vom Finanzamt – erhalten bleiben. Für die Anlage im Riestervertrag besteht für den Kunden demzufolge kein Risiko. Das selbst dann, wenn der Kunde sich für die Anlage in einem Aktienfonds entscheidet.

    Je nach gewählter Anlagevariante (Versicherung, Fonds, Bausparen) können sich die machbaren Renditen und auch die Kosten der jeweiligen Anbieter zum Teil stark unterscheiden. Ein Preisvergleich ist deshalb zu empfehlen.  

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  • Rürup Rente

    Neben der weitaus bekannteren Riesterrente gibt es noch eine andere staatliche geförderte Altersvorsorge: Die Rürup Rente (auch Basis Rente genannt). Während die Riester Rente eher für Angestellte konzipiert ist, eignet sich die Rürup Rente vor allem für Selbstständige. Das deshalb, weil wesentlich höhere Einzahlungsbeträge steuerlich absetzbar sind. Bis zu 20.000,- € eigene Einzahlungen erkennt das Finanzamt jährlich an, sodass das zu versteuernde Einkommen erheblich reduziert werden kann. Daraus ergibt sich eine enorme Steuerersparnis. Bei Ehegatten-Verträgen sind es in Summe folglich ganze 40.000,- €. Zum Vergleich: Bei Riester-Verträgen sind es maximal 2.100,- €, die steuerlich anerkannt werden. Zudem kann die Beitragshöhe jederzeit flexibel gestaltet werden. Sowohl Erhöhungen als auch Absenkungen des Beitrages sind jederzeit möglich, ebenso Sonderzahlungen. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers in Form einer monatlichen Leibrente.

    Die Vertragsführung ist in verschiedenen Produkten möglich. Sie kann ich konservativ gestalteten Versicherungen, aber auch in fondsgebundenen Produkten erfolgen. Vor Abschluss sollte man sich in jedem Fall genau über die persönlichen Durchführungswege informieren und auch verschiedene Angebote einholen. Denn auch bei der Rürup Rente gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Konditionen und Vertragsgestaltungen. Ein Vergleich lohnt sich!  

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  • Private Krankenversicherung vergleichen

    Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen und steigen. Die Leistungen hingegen werden immer weiter eingeschränkt. Der gesetzlich Versicherte wird mit Zusatzbeiträgen und Praxisgebühren auch noch zusätzlich belastet. Viele wichtige Untersuchungen sind beim Arzt noch dazu selbst zu bezahlen. Die Belastung wird immer größer.

    Wer kann in eine private Krankenversicherung wechseln
    Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für alle Selbstständigen und Freiberufler möglich. Auch Angestellte mit einer regelmäßigen Jahresentgeltgrenze (JAEG) ab 49.950,00 € in den letzten drei Jahren dürfen in die PKV eintreten.  

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